Hi und willkommen zu Texthacks. Sommerlochthemen bei Texthacks sind weder Tiere noch Schlagertexte, sondern Kommafehler. Und damit wir uns die endlich merken können, präsentiere ich sie an meiner liebsten Textform: den Datingprofilen. Wem das zu unseriös ist, darf weiterscrollen zum Juristendeutsch, präsentiert von Linkedin-Jura-Influencerin Su Reiter.
Erste Erkenntnis: Ja, man darf Kommas sagen. Quelle Duden.
Wir lernen heute gleich 2 Kommaregeln mit 1 Profil.
1️⃣ Vor einem Relativsatz kommt immer ein Komma, also meistens vor den Worten die, der, das und wer, wie oder wo.
2️⃣ Eine Konstruktion mit “zu” und einem Verb nennt sich Infinitiv. Kommt davor ein Komma? Kommt drauf an.
Bei einem Infinitiv (zu) muss ein Komma, wenn er von einem Substantiv abhängt, in diesem Fall “das Problem”. Weitere Beispiele wären:
Dies ist kein guter Versuch, Frauen zu beeindrucken.
Vermutlich war sein Plan, ganz besonders ehrlich zu sein.
Bei einem Infinitiv (zu) muss ein Komma, wenn er von den Wörtern um, statt, anstatt, als, außer oder ohne eingeleitet wird.
Um seine Botschaft zu vermitteln, hat er extra drei Emojis ans Ende gebaut.
Anstatt so viele Ausrufezeichen und Emojis zu verwenden, hätte er einfach ein paar Kommas verwenden sollen.
Jetzt wird’s kompliziert: Bei einem Infinitiv (zu) darf kein Komma stehen in Kombi mit Modalverben (genaueres hier beim Duden). Dazu gehören sein, haben, scheinen, brauchen.
Er scheint von Datingprofilen nichts zu verstehen.
Er hat keine Ansprüche an Frauen zu stellen.
Das sind natürlich nicht alle Regeln zum Infinitiv, warum einfach, wenn wir noch so viele weitere Folgen “Kommas lernen mit Tinderprofilen” schreiben können…
3 Hacks für juristische Texte
Su Reiter ist selbstständige Content-Strategin und unterstützt Juristen, Kanzleien und juristische Unternehmen dabei, im Internet sichtbar zu werden. Hierzu schreibt sie juristische Texte, die den Anforderungen von Suchmaschinen gerecht werden, und erstellt grafisch aufbereitete LinkedIn-Beiträge. Mehr als 10.000 Menschen folgen ihren Postings auf Linkedin.
Suchintention
Für jede Nische gibt es eine Vielzahl von häufig verwendeten Suchbegriffen (= Keywords). Im Strafrecht kann das zum Beispiel die „Polizeiliche Vorladung“ sein. Warum nicht also potenzielle Mandanten dort antreffen, wo sie bereits aktiv nach rechtlicher Unterstützung suchen?
Wer eine Website betreibt (und mit dieser gefunden werden will), muss umdenken: Es geht nicht darum, worüber wir schreiben wollen. Es geht darum, was Menschen aus der eigenen Zielgruppe lesen wollen. Vorgehensweise: Durch eine Keyword-Recherche lässt sich relativ schnell herausfinden, wonach die Zielgruppe aktiv sucht. Stehen die Keywords fest, geht es an die Potenzialanalyse: Wie sieht die Wettbewerbssituation im Google-Ranking aus? Gibt es bereits Unternehmen, die für dieses Keyword Werbung schalten?
So werden besonders umkämpfte Keywords herausgefiltert, übrig bleiben vielversprechende Keywords. Diese haben das Potenzial, die Website auf die ersten Plätze bei Google zu bringen. Und zu diesen Keywords werden dann SEO-Texte geschrieben (Beispiel „So reagieren Sie auf eine polizeiliche Vorladung“).
Einfache Sprache
Gerade bei erklärungsbedürftigen Sachverhalten ist es wichtig, kein tiefgreifendes Wissen als gegeben vorauszusetzen. Das bedeutet konkret: Schreibe nicht für die Experten, sondern für die Anfänger!
Das gilt insbesondere für juristische Texter, die häufig dazu neigen, abstrakt und fachorientiert zu schreiben. Obwohl Fachsprache gerade Professionalität und Kompetenz signalisieren soll, passiert etwas anderes: Juristendeutsch schreckt ab.
Deshalb ist es essenziell, die Grundlagen des verständlichen Schreibens einzuhalten:
Aktive statt passiver Sprache (Nicht: „Das Urteil wird verkündet“, sondern: „Der Richter verkündet das Urteil“)
Einfache Hauptsätze statt verschachtelter Nebensätze.
Möglichst viele Absätze (alle 2-3 Sätze – nach jedem Gedankengang).
Direkte Ansprache (Nicht: „Es ist Rechtsrat einzuholen“, sondern: „Sie können Rechtsrat einholen“).
Lesefluss
Um den Lesefluss nicht zu stören, sollten Texter bestimmte Satzbausteine vermeiden, über die die Leser häufig stolpern:
Schwierige Begriffe sind zu definieren (zum Beispiel durch einen Nebensatz, Zweitsatz oder einen Klammerzusatz).
Hinweise auf Gesetze, Urteile und weiterführende Links sind niemals am Anfang oder mitten im Satz zu platzieren. Auch hier empfiehlt sich eine Klammer am Ende des Satzes oder ein Hinweis in kleiner Schrift am Ende des Absatzes bzw. der Seite.
Vielen Dank, Su! Wir sehen uns hier nächste Woche wieder, viel Spaß mit den Kommas (ich weiß, manchen tut das weh) und viele liebe Grüße, Anne-Kathrin