3 Kommentare

Danke für diesen großartigen Text, lieber Raúl! Ich muss gestehen, ich gehörte bislang zu den Menschen, die auch nicht recht wussten, wie ich es denn nun korrekt sage, und das Wort 'Behinderung' oder 'behinderter Mensch' lieber umständlich umschifft haben.

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Sehr geehrte Frau Gerstlauer,

bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der sprachliche Umgang bzgl. der Behinderung / Mehrfachbehinderung eines Menschen in Deutschland eigentlich kein Thema mehr ist.

Dazu die drei relevantesten Fakten:

1) Die Spezies Mensch, als Individuum UND Subjekt, steht in der Kommunikation immer vorne an, d.h., ein Mensch mit Behinderung(en) wäre einzig richtig, weil der Mensch dadurch

a) direkt angesprochen wird, sich als solcher angesprochen fühlt und damit im Fordergrund steht sowie

b) seine individuellen Merkmale, bspw. eine Behinderung, nur ergänzend erwähnt werden, insofern tatsächlich in jedem Einzelfall nötig.

In der Pädagogik und im Gesundheitswesen, bpsw. bei der Betreuung vom Menschen mit Demenz, eigentlich Usus.

2) Der Begriff "Behinderung" beinhaltet in Deutschland feststehende Rechtsbegriffe, bspw. SGB oder BGB usw. Er bezieht sich jeweils auf die drei Säulen Körper, Geist und Seele, somit auch die Unterschiede in der einfachen Behinderung oder Mehrfachbehinderung. Ein "darf" wäre hier u.U. fatal, daher ein muss, um das Verständnis gleich zu halten.

3) Benutzt man, Zitat: "behinderter Mensch", so wird damit zum Ausdruck gebracht, dass

a) nicht der Mensch im Fordergrund steht, sondern sein/e Merkmale: die Behinderung(en), damit wird er automatisch zum Objekt,

b) ich stigmatisiere diesen Menschen über sein Merkmal der Behinderung und nehme mir überdies als Steigerungsform ungefragt das Recht heraus, über diesen Menschen zu meinem Vorteil zu berichten,

c) und ja, da gibt es natürlich auch den Artikel 3 GG.

Bisweilen hilft auch der frühzeitige gedankliche Rollentausch. Bspw. über die Frage, wie ergeht es mir, wenn ich als "Behinderter" betitelt / bewertet werde?

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